Zwangsversteigerungen in Nürnberg
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Nürnberg und Umgebung. Hier finden Sie 55 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Bayern. Jeder Eintrag in Nürnberg enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in Nürnberg?
Alle ansehenKfz-Stellplatz
Unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Wohnhaus
Einfamilienhaus
Reihenmittelhaus und Verkehrsfläche
Unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Garage, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Wohn-/Geschäftshaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Doppelhaushälfte, Garage
Einfamilienhaus mit Anbauten samt integrierter Garage, Nebengebäude mit Abstellräumen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Vierfamilienhaus mit zwei Doppelgaragen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Unbebautes Grundstück
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Ein-/Zweifamilienhaus mit zwei Garagen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück
Zweifamilienhaus
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Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht Nürnberg, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Amberg, Amtsgericht Meiningen.
Wie sind die Marktdaten in Nürnberg und Umgebung?
Aktuell 24 Versteigerungstermine in Nürnberg und Umgebung. Der nächste Termin ist am 21. Oktober 2026, der späteste am 19. November 2026.
- Median-Verkehrswert
- 329.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (1 bis, unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung (3 bis
- Nächster Termin
- 21. Oktober 2026
Laut Immobilien BRD sind mit Stand 20. Oktober 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine in Nürnberg und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 329.000 €.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in Nürnberg?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Nürnberg liegt bei 295.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 180.000 € und 456.000 €. Grundlage sind 35 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 35 erfassten Terminen, Stand 20. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 21 | 251.000 € |
| Häuser | 8 | 500.000 € |
| Mehrfamilienhäuser | 2 | — |
| Grundstücke | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Für Nürnberg sind auch die Schreibweisen Nuernberg gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Nürnberg“, „Zwangsversteigerungen Nürnberg“, „Versteigerungstermine Nürnberg“, „Hausversteigerung Nürnberg“, „ZVG Nürnberg“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Bayern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte in Nürnberg stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Immobilien BRD