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Grunderwerbsteuer beim Ersteigern: Sätze je Bundesland

Grunderwerbsteuer in der Zwangsversteigerung: wer sie zahlt, warum das Meistgebot samt bestehen bleibender Rechte zählt und welcher Satz in welchem Land gilt.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Grunderwerbsteuer beim Ersteigern: Sätze je Bundesland
KennzahlWertFundstelle
Baden-Württemberg5,0 %Finanzämter Baden-Württemberg
Bayern3,5 %Bayerisches Landesamt für Steuern
Berlin6,0 %Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Brandenburg6,5 %Steuersatzgesetz Brandenburg
Bremen5,5 %Serviceportal Bremen
Hamburg5,5 %hamburg.de (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz)
Hessen6,0 %Hessische Leistungsbeschreibung (Stadt Borken)
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen5,0 %Landesamt für Steuern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen6,5 %Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz5,0 %Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Saarland6,5 %Serviceportal Saarland
Sachsen5,5 %Medienservice des Freistaats Sachsen
Sachsen-Anhalt5,0 %Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein6,5 %Haus & Grund Schleswig-Holstein
Thüringen5,0 %Thüringer Finanzministerium

„Als Gegenleistung gelten […] beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren: das Meistgebot einschließlich der Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben“

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 1 GrEStG
Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren unterliegt der Grunderwerbsteuer (Abs. 1 Nr. 4).
§ 9 GrEStG
Bemessungsgrundlage beim Meistgebot: das Meistgebot einschließlich der bestehen bleibenden Rechte (Abs. 1 Nr. 4).
§ 13 GrEStG
Steuerschuldner beim Meistgebot ist der Meistbietende (Nr. 4).
§ 22 GrEStG
Eintragung ins Grundbuch erst mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Art. 105 GG
Die Länder bestimmen den Steuersatz der Grunderwerbsteuer (Abs. 2a Satz 2).
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

Alle Amtsgerichte A–Z